Auch für den Binnenbereich wird ein Sprechfunkzeugnis benötigt, das UBI.

Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.  Dieses Sprechfunkzeugnis berechtigt zur Teilnahme am Nautischen Informationsfunk und am Schleusenfunk. Der UBI ermöglicht zudem Informationen zur Schiffsicherheit und zu Hochwasserständen zu erhalten.

Für den Küsten- und Seebereich gibt es das eingeschränkte Funkbetriebszeugnis SRC Short-Range-Certificate bzw. das uneingeschränkte Funkbetriebszeugnis LRC Long-Range-Certificate.

WICHTIG: Wenn ein UKW Sprechfunkgerät an Bord eines Bootes auf Binnengewässern genutzt wird, berechtigt es allerdings nicht zur Teilnahme am Seefunk!

Amtliche Berechtigung International und unbefristet gültig.

Seit August 2005 gilt für den verantwortlichen deutschen Schiffsführer, dass er ein Funkbetriebszeugnis entsprechend der Ausrüstung des Schiffes besitzen muss.

Demnach handelt der Schiffsführer ordnungswidrig, wenn nicht entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs eine Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst vorliegt (LRC oder SRC).

In der Praxis bedeutet dies, dass alle deutschen Schiffsführer, ob mit Sportbootführerschein See (SBF-See), Sportküstenschifferschein (SKS), Sportseeschifferschein (SSS) oder Sporthochseeschifferschein (SHS), ohne Funkbetriebszeugnis ordnungswidrig handeln. 

Auch ausländische Vercharterer werden diesen Nachweis verlangen müssen, der im Heimatland vorgeschrieben ist. Somit sind deutsche Charterer auch im Ausland verpflichtet, ein Funkbetriebszeugnis zu besitzen. Zudem besteht bereits in einigen Ländern eine eigene nationale Bestimmung zu einer Funkzeugnispflicht, beispielsweise in Kroatien.

Die meisten Yachten im Mittelmeer und auf der Ostsee sind mit UKW-Sprechfunk ausgerüstet, so dass der SRC hier anzuraten ist. Ist das Schiff mit einer GW-/KW-Anlage ausgerüstet, wird der LRC erforderlich.

Für den Binnenbereich (z.B. Main und Rhein) gilt das UBI-Sprechfunkzeugnis, das den Schleusenfunk und Informationen zur Schiffsicherheit und zu Hochwasserständen enthält. Dieses Sprechfunkzeugnis muss zusätzlich zum Seefunkzeugnis erworben werden.

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